|
Lizenznehmer: |
|
Vorname, Name, ggf. Titel, ggf. Firma/Organisation Postfach oder Straße und Nr. PLZ, Ort ggf. Telefon: eMail: Domain auf der die Software installiert wird: Personalausweis-Nummer: |
§1. Eigentum und Eigentümer
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Rankster v1.0
Software. Sie besteht aus den in der komprimierten Datei Rankster.zip zusammen gefassten Dateien. Rankster.zip
wird nach Zustimmung zu dieser Vereinbarung und dem Zahlungseingang der
vereinbarten Summe auf unser Konto, per Email an den Lizenznehmer verschickt.
Die Rankster v1.0 Software ist Eigentum des Autors
Andreas Keller, Am Jähenberg 11, 51570 Windeck. Es wird mit dieser Vereinbarung
eine Nutzungsberechtigung für Rankster v1.0 auf einer Domain vergeben, das
Urheberrecht an der Rankster v1.0 Software verbleibt beim Autor.
§2. Lizenznehmer und Lizenzdatei
Der Lizenznehmer ist der Erwerber der Rankster v1.0
Software sowie einer Lizenzdatei, die er vom Lizenzgeber im Zuge des Kaufs der
Nutzungslizenz erhalten wird, nachdem er den geforderten Kaufpreis vollständig
entrichtet hat. Die Lizenzdatei (Form
L####-######.lic, mit # = Ziffer 0 bis 9) enthält identifizierende Daten des
Lizenznehmers.
§3. Nutzungslizenz und Weitergabe von Bestandteilen
der Software Rankster v1.0
Die Nutzungslizenz besteht aus dem Recht des
Lizenznehmers, die Software Rankster v1.0 zur Entwicklung einer Webseite zu
verwenden, d.h. damit eine Oberfläche zu erstellen, die durch
Browseranwendungen angezeigt wird. Die Weitergabe aller Dateien der Software
Rankster v1.0 ist nicht gestattet. Der Lizenznehmer hat bei Nutzung der auf
Rankster v1.0 basierenden Webseite auf das Eigentumsrecht an der Rankster v1.0
durch folgenden Text hinzuweisen: “Rankster v1.0 ©by RankX.de“ verlinkt mit der Webseite des Autors http://www.RankX.de. Dieser © Hinweis wird bei
Auslieferung der Software automatisch angezeigt und darf nicht entfernt werden.
§4. Übertragung der Nutzungslizenz
Der Lizenznehmer kann nicht durch eine andere Person
vertreten werden. Dies schließt insbesondere den Verleih der Rankster v1.0
Software aus. Der Lizenznehmer darf die Nutzungslizenz veräußern, wenn er die
Veräußerung bzw. Übertragung der Lizenz auf einen anderen Lizenznehmer
schriftlich beim Lizenzgeber anzeigt. Die Übertragung muss die Bestätigung
enthalten, dass der veräußernde Lizenznehmer seine Nutzungsrechte an der
Rankster v1.0 Software aufgibt. Der neue Lizenznehmer muss diesen
Lizenzbedingungen schriftlich zustimmen und der Lizenzgeber die zur Erstellung
einer neuen Lizenzdatei notwendigen Daten liefern. Der Lizenzgeber ist
berechtigt, für die Dienstleistung der Erstellung und Lieferung einer neuen
Lizenzdatei eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
§5. Veränderungen an Dateien
Der Lizenznehmer ist berechtigt Veränderungen an den
mitgelieferten HTML Dateien vorzunehmen und das Erscheinungsbild der Software
mit diesen Dateien an seine eigenen Vorstellungen anzupassen. Weiterhin können
die PHP Dateien insofern verändert werden, dass keine Verletzung des
Urheberrechts stattfindet. Dieses bezieht sich hauptsächlich auf Pfadangaben,
Email Adressen und Datenbankbereiche. In keinem Fall darf der Code „zu Eigen“
gemacht werden, komplett oder in Teilen für andere Projekte verwendet werden,
oder das Copyright entfernt werden.
§6. Updates und Support
Nach Auslieferung der Software hat der Lizenznehmer
für die Dauer von 6 Monaten die Möglichkeit auf einen durch Passwort
geschützten Bereich unseres Webservers zuzugreifen und dort Updates, sofern
verfügbar, herunter zu laden. Die dem Lizenznehmer zugewiesene Lizenz wird
automatisch erweitert und benötigt keine zusätzlichen Vereinbarungen. Bei
Bedarf führt der Lizenzgeber Änderungswünsche auch im Auftrag je nach
Aufwand kostenpflichtig durch, bzw. leistet Support per Email bei evtl.
auftretenden Problemen.
§7. Garantie
Der Lizenzgeber gewährleistet die Funktionsfähigkeit
der Software Rankster v1.0 für den Zeitraum von 2 Jahren nach Erwerb der
Nutzungslizenz. Im Fehlerfall steht es dem Lizenzgeber frei, entweder den
entrichteten Kaufpreis an den Lizenznehmer zurückzuerstatten oder den
beanstandeten Fehler nachzubessern. Wird der Kaufpreis zurückerstattet, verliert der Lizenznehmer die Berechtigung
die Software Rankster v1.0 weiter zu benutzen. Beanstandungen bzw. Fehler sind
durch ein Beispielprogramm durch den Lizenznehmer zu belegen.
§8. Urheberrecht
Die Software genießt den Schutz des Urheberrechtes
und der internationalen Urheberrechtsabkommen. Auf dieser Grundlage ist der
Lizenznehmer verpflichtet, die Software wie jedes andere urheberrechtlich
geschützte Produkt zu behandeln. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte
an der Software, an den Speichermedien oder an der Dokumentation zu übertragen,
zu vermieten, zu verkaufen, zu verleihen, die Software weiter als oben
vereinbart zu verändern, oder die Software unter zu lizenzieren. In dem Falle,
dass dritte Personen zum Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen verleitet
werden, behält sich der Lizenzgeber rechtliche Schritte gegen jede Person vor,
die beteiligt ist.
§9. Nutzungsrisiko und Haftungsbeschränkungen
Der Lizenznehmer nutzt die Software Rankster v1.0 auf eigenes Risiko. Der Lizenzgeber haftet in maximaler Höhe des entrichteten Kaufpreises. Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass eine Software, mit der Daten bearbeit werden sollen, die einen wirtschaftlich relevanten Wert darstellen, zunächst mit wertlosen Daten oder speziellen Testdaten durchgeführt wird. Es ist Vorsorge zu treffen, dass kein Schaden entsteht bzw. dieser minimiert wird. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus dem Test und der Nutzung der Software ergeben über den Kaufpreis hinaus. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für Mängel oder Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte zurückzuführen ist. In diesen Fällen übernimmt der Lizenzgeber insbesondere keine juristische Haftung für Folgeschäden. Es besteht kein Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln.
§10. Allgemeine Regelung
Soweit Teile dieser Vereinbarung unwirksam oder
undurchsetzbar sind oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der
übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung hiervon nicht berührt. Die
Parteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung
eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser
Lizenzvereinbarung so nahe wie möglich kommt.
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das
einheitliche UN- Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale
of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich
aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung der Software ergeben ist, soweit
gesetzlich zulässig, ausschließlich Windeck (Deutschland). Die Abtretung von
Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer ist
ausgeschlossen.
§11. Einverständniserklärung
Der Lizenznehmer erklärt durch den Erwerb der
Nutzungslizenz sein Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen.
Ich habe
die oben stehenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen für die Rankster v1.0
Software gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Gleichzeitig beantrage
ich mir eine Lizenz für o.g. Software zu erstellen und mir die Software per
Email zugänglich zu machen.
Der
Lizenznehmer
Ort, Datum Unterschrift, ggf.
Stempel