Lizenznehmer:

Vorname, Name, ggf. Titel,

ggf. Firma/Organisation

Postfach oder Straße und Nr.

PLZ, Ort

ggf. Telefon:
ggf. Telefax:

eMail:

 

Domain auf der die Software installiert wird:

 

Personalausweis-Nummer:

 

Rankster v1.0 Lizenz- und Nutzungsbedingungen

 

§1. Eigentum und Eigentümer

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Rankster v1.0 Software. Sie besteht aus den in der komprimierten Datei Rankster.zip  zusammen gefassten Dateien. Rankster.zip wird nach Zustimmung zu dieser Vereinbarung und dem Zahlungseingang der vereinbarten Summe auf unser Konto, per Email an den Lizenznehmer verschickt.

Die Rankster v1.0 Software ist Eigentum des Autors Andreas Keller, Am Jähenberg 11, 51570 Windeck. Es wird mit dieser Vereinbarung eine Nutzungsberechtigung für Rankster v1.0 auf einer Domain vergeben, das Urheberrecht an der Rankster v1.0 Software verbleibt beim Autor.

 

§2. Lizenznehmer und Lizenzdatei

Der Lizenznehmer ist der Erwerber der Rankster v1.0 Software sowie einer Lizenzdatei, die er vom Lizenzgeber im Zuge des Kaufs der Nutzungslizenz erhalten wird, nachdem er den geforderten Kaufpreis vollständig entrichtet hat. Die Lizenzdatei  (Form L####-######.lic, mit # = Ziffer 0 bis 9) enthält identifizierende Daten des Lizenznehmers.

 

§3. Nutzungslizenz und Weitergabe von Bestandteilen der Software Rankster v1.0

Die Nutzungslizenz besteht aus dem Recht des Lizenznehmers, die Software Rankster v1.0 zur Entwicklung einer Webseite zu verwenden, d.h. damit eine Oberfläche zu erstellen, die durch Browseranwendungen angezeigt wird. Die Weitergabe aller Dateien der Software Rankster v1.0 ist nicht gestattet. Der Lizenznehmer hat bei Nutzung der auf Rankster v1.0 basierenden Webseite auf das Eigentumsrecht an der Rankster v1.0 durch folgenden Text hinzuweisen: “Rankster v1.0 ©by RankX.de“  verlinkt mit der Webseite des Autors http://www.RankX.de. Dieser © Hinweis wird bei Auslieferung der Software automatisch angezeigt und darf nicht entfernt werden.

 

§4. Übertragung der Nutzungslizenz

Der Lizenznehmer kann nicht durch eine andere Person vertreten werden. Dies schließt insbesondere den Verleih der Rankster v1.0 Software aus. Der Lizenznehmer darf die Nutzungslizenz veräußern, wenn er die Veräußerung bzw. Übertragung der Lizenz auf einen anderen Lizenznehmer schriftlich beim Lizenzgeber anzeigt. Die Übertragung muss die Bestätigung enthalten, dass der veräußernde Lizenznehmer seine Nutzungsrechte an der Rankster v1.0 Software aufgibt. Der neue Lizenznehmer muss diesen Lizenzbedingungen schriftlich zustimmen und der Lizenzgeber die zur Erstellung einer neuen Lizenzdatei notwendigen Daten liefern. Der Lizenzgeber ist berechtigt, für die Dienstleistung der Erstellung und Lieferung einer neuen Lizenzdatei eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

 

§5. Veränderungen an Dateien

Der Lizenznehmer ist berechtigt Veränderungen an den mitgelieferten HTML Dateien vorzunehmen und das Erscheinungsbild der Software mit diesen Dateien an seine eigenen Vorstellungen anzupassen. Weiterhin können die PHP Dateien insofern verändert werden, dass keine Verletzung des Urheberrechts stattfindet. Dieses bezieht sich hauptsächlich auf Pfadangaben, Email Adressen und Datenbankbereiche. In keinem Fall darf der Code „zu Eigen“ gemacht werden, komplett oder in Teilen für andere Projekte verwendet werden, oder das Copyright entfernt werden.

 

§6. Updates und Support

Nach Auslieferung der Software hat der Lizenznehmer für die Dauer von 6 Monaten die Möglichkeit auf einen durch Passwort geschützten Bereich unseres Webservers zuzugreifen und dort Updates, sofern verfügbar, herunter zu laden. Die dem Lizenznehmer zugewiesene Lizenz wird automatisch erweitert und benötigt keine zusätzlichen Vereinbarungen. Bei Bedarf führt der Lizenzgeber Änderungswünsche auch im Auftrag je nach Aufwand kostenpflichtig durch, bzw. leistet Support per Email bei evtl. auftretenden Problemen.

 

§7. Garantie

Der Lizenzgeber gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Software Rankster v1.0 für den Zeitraum von 2 Jahren nach Erwerb der Nutzungslizenz. Im Fehlerfall steht es dem Lizenzgeber frei, entweder den entrichteten Kaufpreis an den Lizenznehmer zurückzuerstatten oder den beanstandeten Fehler nachzubessern. Wird der Kaufpreis zurückerstattet,  verliert der Lizenznehmer die Berechtigung die Software Rankster v1.0 weiter zu benutzen. Beanstandungen bzw. Fehler sind durch ein Beispielprogramm durch den Lizenznehmer zu belegen.

 

§8. Urheberrecht

Die Software genießt den Schutz des Urheberrechtes und der internationalen Urheberrechtsabkommen. Auf dieser Grundlage ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Produkt zu behandeln. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte an der Software, an den Speichermedien oder an der Dokumentation zu übertragen, zu vermieten, zu verkaufen, zu verleihen, die Software weiter als oben vereinbart zu verändern, oder die Software unter zu lizenzieren. In dem Falle, dass dritte Personen zum Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen verleitet werden, behält sich der Lizenzgeber rechtliche Schritte gegen jede Person vor, die beteiligt ist.

 

§9. Nutzungsrisiko und Haftungsbeschränkungen

Der Lizenznehmer nutzt die Software Rankster v1.0 auf eigenes Risiko. Der Lizenzgeber haftet in maximaler Höhe des entrichteten Kaufpreises. Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass eine Software, mit der Daten bearbeit werden sollen, die einen wirtschaftlich relevanten Wert darstellen, zunächst mit wertlosen Daten oder speziellen Testdaten durchgeführt wird. Es ist Vorsorge zu treffen, dass kein Schaden entsteht bzw. dieser minimiert wird. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus dem Test und der Nutzung der Software ergeben über den Kaufpreis hinaus. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für Mängel oder Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte zurückzuführen ist. In diesen Fällen übernimmt der Lizenzgeber insbesondere keine juristische Haftung für Folgeschäden. Es besteht kein Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln.

 

§10. Allgemeine Regelung

Soweit Teile dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sind oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Lizenzvereinbarung so nahe wie möglich kommt.

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN- Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung der Software ergeben ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Windeck (Deutschland). Die Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.

 

§11. Einverständniserklärung

Der Lizenznehmer erklärt durch den Erwerb der Nutzungslizenz sein Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen.

 

Ich habe die oben stehenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen für die Rankster v1.0 Software gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Gleichzeitig beantrage ich mir eine Lizenz für o.g. Software zu erstellen und mir die Software per Email zugänglich zu machen.

 

Der Lizenznehmer

 

 

 

 

Ort, Datum                        Unterschrift, ggf. Stempel